AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firmen Spälti AG und Spälti Elektro AG

1 Geltungsbereich                                                                                                                

1.1 Die vorliegenden AGB finden auf sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen Spälti und Ihren Kunden Anwendung. Sie bilden Grundlage jeder Lieferung oder Leistung von Spälti, unabhängig von der Ausgestaltung der Rechtsbeziehung und  unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung oder Lieferung von Spälti zur Integration in eigene Entwicklung oder zurIntegration in eigene Geräte oder zum Wiederverkauf verwendet.                                                                                                            

1.2 Sowohl für Spälti als auch für den Kunden ist rechtlich nur verbindlich, was in Schriftform mitgeteilt, bestätigt oder vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Vertragliche Verpflichtungen aus mündlichen Äusserungen oder stillschweigendem Verhalten sind ausdrückliche Wegbedingungen.

2 Ausschluss der Geltung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragsbedingungen                                                    
Die vorliegenden AGB sind für das Rechtsverhältnis zwischen Spälti und dem Kunden ausschliesslich massgebend. Andere allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen können in keiner Weise und in keinem Fall Rechtswirksamkeit im Verhältnis gegenüber Spälti beanspruchen.                                                                                                                                                       

3 Offerte, Bestellungen und Auftragsbestätigungen

3.1 Spälti unterbreitet dem Kunden auf Anfrage eine kostenlose Offerte anhand seiner Angaben, welche als richtig vorausgesetzt und demzufolge nicht weiter überprüft werden.                                                                  

3.2 Diese Offerte behält ihre bindende Wirkung während 90 Tagen.
 

3.3 Eine Bestellung oder Auftragsbestätigung ist für Spälti nur verbindlich, wenn sie innert Frist gemäss Ziffer 3.2 bei Spälti eingetroffen ist und der Kunde keinerlei einseitige Änderungen an der Offerte vorgenommen und die AGB von Spälti anerkannt hat.

3.4 Eine Bestellung oder Auftragserteilung ohne vorgängige Offertenstellung durch Spälti ist in schriftlicher (Brief, Fax etc.), elektronischer (E-mail etc.) oder mündlicher (z.B. telefonischer) Form möglich. Das Zustandekommen einer vertraglichen Verpflichtung Seitens Spälti setzt jedoch eine nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung auf der Grundlage der vorliegenden AGB voraus, welche gegebenenfalls direkt mittels Rechnungsstellung erfolgen kann. 

4 Lieferung und Verzug                                                                                        

4.1 Die in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder anderen Unterlagen enthaltenen Lieferfristen gelten lediglich als Richtwerte, deren Angabe nach bestem Wissen erfolgt.                                                                

4.2 Kann die Lieferfrist aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Schwere Betriebsstörungen, Streik, mangelhafte Stromversorgung, ausserordentliche Verzögerungen bei Unterlieferanten etc. nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der entsprechenden Verzögerung. Die Verzugsfolgen gemäss Art. 190 OR sind ausdrücklich ausgeschlossen.                                                                            

4.3 Spälti ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Teillieferungen vorzunehmen.

5 Garantiebestimmungen                                                                                      

5.1 Umfang der Garantie                                                                                          

Spälti garantiert, dass ihre Lieferungen oder Leistungen keine Mängel Aufweisen, welche ihren Wert oder die Tauglichkeit zu dem von Spälti definiertem Gebrauch wesentlich beeinträchtigen und bietet Gewähr für die Einhaltung aller schriftlich zugesicherten Eigenschaften.

Der Einsatz und Gebrauch der Lieferungen oder Leistungen von Spälti liegen ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden. Namentlich kann Spälti nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden, welche im Zusammenhang mit der vom Kunden vorgenommenen Verwendung z.B. Integration in andere Geräte oder deren Folge sind.                             

5.2 Abnahme, Prüfung und Rüge

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen oder Leistungen von Spälti auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferungen oder Leistungen gegenüber Spälti geltend zu machen. Erfolgt die schriftliche Anzeige nicht rechtzeitig, so erlöschen die Garantieansprüche des Kunden. Davon ausgenommen sind Mängel, die mit der gebotenen Sorgfalt bei der Eingangsprüfung nicht erkannt werden konnten. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen, wobei die Gewährleistungsdauer ohne besondere anderslautende schriftliche Vereinbarung maximal 2 Jahre beträgt. Danach erlöschen auch diese Ansprüche, selbst wenn der Mangel nach Ablauf der einjährigen Frist entdeckt werden.

Schliesslich setzen Garantieansprüche eine Rücksendung der mangelhaften Ware an Spälti auf Kosten und Risiko des Kunden voraus. Die Rücksendung muss in geeigneterVerpackung sowie unter Beilage einer detaillierten Mängelbeschreibungen erfolgen.

5.3 Garantieansprüche des Kunden

Sind die Garantievoraussetzungen gemäss vorstehender Ziffer 5.2 erfüllt, so hat der Kunde Anrecht auf Nachbesserung oder Auswechslung der mangelhaften Ware. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Auswechslung steht ausschliesslich Spälti zu. Weitere Garantieansprüche sind ausgeschlossen namentlich Minderung, Wandelung sowie sonstige Schadenersatzansprüche.    

6 Haftungsausschluss von Spälti AG und Spälti Elektro AG

Haftungsansprüche des Kunden, welche über die Garantieansprüche gemäss vorstehender Ziffer 5.3 hinausgehen, sind ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Objekt selbst entstanden sind wie Rückruf und Rücknahmen, Demontage und Wiedermontage oder sonstige mittelbare Schäden.

Jede ausservertragliche Haftung von Spälti gegenüber dem Kunden für eigene und fremde Handlungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Spälti verpflichtet sich anderseits, dem Kunden allfällige vom Hersteller oder Lieferanten anerkannte, weitergehende Haftungsansprüche abzutreten.

Eine Verrechnung von durch den Kunden geltend gemachten Haftungsansprüchen mit Kaufpreis-, Werklohn- oder anderen Forderungen von Spälti ist ausgeschlossen. 

7 Preise und Zahlungsmodalitäten

Sämtliche Preisangaben von Spälti verstehen sich rein netto exklusive Mehrwertsteuer.Sofern nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, kommen die Preise gemäss jeweils geltender Preisliste von Spälti zur Anwendung. Bei grösseren Bestellungen behält sich Spälti vor, Anzahlungen gemäss besonderer schriftlicherVereinbarung, Offerte oder Auftragsbestätigung zu verlangen.

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder gemäss auf der Rechnung festgelegter besondere Frist ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Spälti ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu fordern. Privatkunden werden nur gegen Vorauskasse beliefert.

Konditionen werden grundsätzlich erst ab einem Fakturabetrag von CHF 200.00 in der Spälti Elektro AG gewährt . (ausser bei Aktionen)

8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung inkl. allfälliger Verzugszinsen und weiterer Kosten im Eigentum von Spälti. Dem Kunden ist untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder auszuleihen. Spälti ist berechtigt, bis zur Begleichung des Schuldbetrages den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnort/Geschäftssitz des Kunden auf dessen Kosten einzutragen.

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsverhältnisse zwischen Spälti und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

Es gelangen in der Reihenfolge ihrer Aufzählung die Bestimmungen allfälliger besonderer schriftlicher Vereinbarungen, der Offerte, der Auftragsbestätigung, der Rechnung sowie der vorliegenden AGB und ergänzend die einschlägigen dispositiven Bestimmungen des schweizerischen Rechts zur Anwendung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hinwil/ZH.

Laupen und Hinwil, April 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                        

 

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